Schutz, Rechte und Pflichten
Schutzkonzept & Kindeswohl
Das Schutzkonzept von LegAn
dient der Sicherstellung des Kindeswohls gem. § 8a
SGB VIII für alle uns anvertrauten Kinder und
Jugendlichen. Es basiert auf einer umfassenden Risiko- und
Potenzialanalyse und wird in enger Zusammenarbeit mit Leitung,
Beratung, Co-Beratung, Pflegefamilien, Sozialpädagogischen und
Lebensgemeinschaften umgesetzt. Der Schutz und das Kindeswohl
der Kinder und Jugendlichen haben stets Vorrang vor allen
anderen Interessen.
Bei Verdacht auf Gewalt,
Missbrauch oder Vernachlässigung handeln wir konsequent nach
den geltenden gesetzlichen Vorgaben und internen
Verfahrensabläufen. Die zuständigen Jugendämter sowie
Sorgeberechtigte und Fachstellen werden einbezogen.
Gesetzliche Grundlagen
(Auswahl)
Unser Schutzkonzept orientiert
sich u. a. an:
• § 8a SGB VIII –
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
• § 45, § 47,
§ 72a SGB VIII
• § 1631 BGB – Recht auf
gewaltfreie Erziehung
•
UN-Kinderrechtskonvention
Formen von Gewalt &
Grenzverletzungen
Wir lehnen jede Form von Gewalt
und Grenzverletzung ab. Dazu zählen:
• körperliche, psychische und
sexuelle Gewalt
• verbale Gewalt, Mobbing und
Einschüchterung
• Machtmissbrauch und emotionale
Erpressung
Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden jederzeit geschützt und respektiert.
Pädagogische
Haltung
• respektvoller und empathischer
Umgang
• gewaltfreie
Kommunikation
• klare
Nähe-Distanz-Regelung
• aktive Partizipation der
Kinder und Jugendlichen
• Förderung von Selbstbestimmung
und Mitwirkung
• Erleben von
Selbstwirksamkeit
Verhaltensampel
Zur Orientierung für
Pflegefamilien/Sozialpädagogische
Lebensgemeinschaften:
• Rot: inakzeptables Verhalten
(z. B. Gewalt, Drohung, sexualisierte
Sprache)
• Gelb: grenzwertiges,
entwicklungshemmendes Verhalten
• Grün: förderliches Verhalten
(Wertschätzung, Verlässlichkeit, Empathie)
Umgang mit
Grenzverletzungen
Grenzverletzungen werden nicht
toleriert. Hinweise werden ernst genommen, geprüft und
konsequent bearbeitet. Pflegefamilien und Fachkräfte erhalten
regelmäßige Schulungen und fachliche Begleitung. Ziel ist eine
sichere, respektvolle und schützende Umgebung.
Prävention &
Qualitätssicherung
• regelmäßige Risiko- und
Potenzialanalysen
• erweiterte
Führungszeugnisse
• monatliche Beratungskontakte
mit Kindern und Pflegefamilien
• Supervision, Fortbildungen und
Pflegeelterntreffen
• Kooperation mit dem
Kinderschutzzentrum Dithmarschen
• Kooperation mit dem
Kinderschutzbund
Partizipation &
Beschwerdemöglichkeiten
Kinder und Jugendliche werden
altersgerecht über ihre Rechte informiert und aktiv beteiligt.
Sie haben jederzeit Zugang zu internen und externen
Ansprechpartner*innen. Ein niedrigschwelliges
Beschwerdemanagement ist fest etabliert.
Vorgehen bei
Kindeswohlgefährdung
Bei
Verdachtsmomenten:
• sofortige Sicherstellung des
Kinderschutzes
• klare Zuständigkeiten und
strukturierter Verfahrensablauf
• Einbindung externer
Fachstellen und des Jugendamtes
• individuelle Intervention,
Nachbetreuung und ggf. Rehabilitation
Selbstverpflichtung
& Verhaltenskodex
Alle Beteiligten verpflichten
sich im Rahmen des Verhaltenskodex zu einem respektvollen,
gewaltfreien und angemessenen Umgang. Der Verhaltenskodex ist
verbindlich und Grundlage jeder Zusammenarbeit mit
LegAn.
