Schutz, Rechte und Pflichten

Schutzkonzept & Kindeswohl

Das Schutzkonzept von LegAn dient der Sicherstellung des Kindeswohls gem. § 8a SGB VIII für alle uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Es basiert auf einer umfassenden Risiko- und Potenzialanalyse und wird in enger Zusammenarbeit mit Leitung, Beratung, Co-Beratung, Pflegefamilien, Sozialpädagogischen und Lebensgemeinschaften umgesetzt. Der Schutz und das Kindeswohl der Kinder und Jugendlichen haben stets Vorrang vor allen anderen Interessen.
Bei Verdacht auf Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung handeln wir konsequent nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben und internen Verfahrensabläufen. Die zuständigen Jugendämter sowie Sorgeberechtigte und Fachstellen werden einbezogen.

Gesetzliche Grundlagen (Auswahl)
Unser Schutzkonzept orientiert sich u. a. an:
• § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
• § 45, § 47, § 72a SGB VIII
• § 1631 BGB – Recht auf gewaltfreie Erziehung
• UN-Kinderrechtskonvention

Formen von Gewalt & Grenzverletzungen
Wir lehnen jede Form von Gewalt und Grenzverletzung ab. Dazu zählen:
• körperliche, psychische und sexuelle Gewalt
• verbale Gewalt, Mobbing und Einschüchterung
• Machtmissbrauch und emotionale Erpressung

Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden jederzeit geschützt und respektiert.

Pädagogische Haltung
• respektvoller und empathischer Umgang
• gewaltfreie Kommunikation
• klare Nähe-Distanz-Regelung
• aktive Partizipation der Kinder und Jugendlichen
• Förderung von Selbstbestimmung und Mitwirkung
• Erleben von Selbstwirksamkeit

Verhaltensampel
Zur Orientierung für Pflegefamilien/Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften:
• Rot: inakzeptables Verhalten (z. B. Gewalt, Drohung, sexualisierte Sprache)
• Gelb: grenzwertiges, entwicklungshemmendes Verhalten
• Grün: förderliches Verhalten (Wertschätzung, Verlässlichkeit, Empathie)

Umgang mit Grenzverletzungen
Grenzverletzungen werden nicht toleriert. Hinweise werden ernst genommen, geprüft und konsequent bearbeitet. Pflegefamilien und Fachkräfte erhalten regelmäßige Schulungen und fachliche Begleitung. Ziel ist eine sichere, respektvolle und schützende Umgebung.

Prävention & Qualitätssicherung
• regelmäßige Risiko- und Potenzialanalysen
• erweiterte Führungszeugnisse
• monatliche Beratungskontakte mit Kindern und Pflegefamilien
• Supervision, Fortbildungen und Pflegeelterntreffen
• Kooperation mit dem Kinderschutzzentrum Dithmarschen
• Kooperation mit dem Kinderschutzbund

Partizipation & Beschwerdemöglichkeiten
Kinder und Jugendliche werden altersgerecht über ihre Rechte informiert und aktiv beteiligt. Sie haben jederzeit Zugang zu internen und externen Ansprechpartner*innen. Ein niedrigschwelliges Beschwerdemanagement ist fest etabliert.

Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung
Bei Verdachtsmomenten:
• sofortige Sicherstellung des Kinderschutzes
• klare Zuständigkeiten und strukturierter Verfahrensablauf
• Einbindung externer Fachstellen und des Jugendamtes
• individuelle Intervention, Nachbetreuung und ggf. Rehabilitation

Selbstverpflichtung & Verhaltenskodex
Alle Beteiligten verpflichten sich im Rahmen des Verhaltenskodex zu einem respektvollen, gewaltfreien und angemessenen Umgang. Der Verhaltenskodex ist verbindlich und Grundlage jeder Zusammenarbeit mit LegAn.